Allgemeine Geschäftsbedingungen
der PS Team GmbH für Dienstleistungen
Stand: 29. Januar 2024
§ 1 Geltungsbereich, Form
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden („Kunde“) über die von uns angebotenen Dienstleistungen. Die AGB gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer ist (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen.
- Sofern nichts anderes vereinbart, gelten unsere AGB, die unter dem Link https://stage.ps-team.44go.deagb/ abgerufen werden können und die wir Ihnen auf erste Anforderung auch gerne unentgeltlich jederzeit zur Verfügung stellen.
- Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Kunde im Rahmen der Bestellung unserer Dienstleistungen auf seine AGB verweist und wir dem nicht ausdrücklich widersprechen bzw. wenn wir in Kenntnis der AGB des Kunden die Dienstleistung vorbehaltlos ausführen.
- Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Rahmenverträgen, Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB.
- Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.
§ 2 Vertragsschluss /Vertragsgegenstand
- Unsere Angebote enthalten die konkreten Beschreibungen unserer jeweiligen dem Kunden angebotenen Dienstleistungen in Form von Leistungsscheinen („Vertragsgegenstand“).
- Ein Vertrag mit dem Kunden über den von uns jeweils angebotenen Vertragsgegenstand kommt durch die Übermittlung der unterschriebenen Annahme unseres Angebotes auf dem Postweg, oder per e-Mail zustande.
§ 3 Auftragsdurchführung
- Wir erbringen die vereinbarten Leistungen gem. den Leistungsscheinen grundsätzlich in eigener Verantwortung.
- Soweit im Rahmen der vereinbarten Leistungen personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet werden sollen, wir somit als Auftragsverarbeiter tätig werden, schließen wir zusätzlich mit dem Kunden einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (“Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung“), der dem jeweiligen Angebot als Anlage beigefügt ist.
- Für die Umsetzung der zu erbringenden Dienstleistungen setzen wir lT-Systeme ein. Soweit wir dem Kunden im Rahmen der vereinbarten Leistungen Zugriffsmöglichkeiten auf die oder Nutzungsrechte an den eingesetzten IT-Systemen einräumen, gilt hinsichtlich Verfügbarkeit, Betrieb, Wartung und Reaktionszeiten der Leistungsschein lT-Service-Levels.
§ 4 Nutzung von Software-Lösungen /Mitwirkungspflichten des Kunden
Sofern wir dem Kunden im Rahmen der gem. den jeweiligen Leistungsscheinen angebotenen Dienstleistungen die Nutzung von einzelnen Softwareapplikationen gestatten, gilt folgendes
- Die geschuldete Funktionalität der jeweiligen Vertragssoftware ergibt sich aus dem jeweiligen, Produkt-Leistungsschein. Die darin enthaltenen Angaben sind als Leistungsbeschreibungen zu verstehen und nicht als Garantien. Eine Garantie wird nur gewährt, wenn sie als solche ausdrücklich bezeichnet worden ist.
- Wir räumen dem Kunden und gegebenenfalls dem vom Kunden autorisierten Teilnehmerkreis das nicht ausschließliche, nicht übertragbare, zeitlich auf die Laufzeit des jeweiligen Produkt-Leistungsscheins beschränkte Recht ein, auf die Vertragssoftware zuzugreifen und die mit der Vertragssoftware verbundenen Funktionalitäten gemäß den Bestimmungen dieser AGB und den jeweiligen Leistungsscheinen zu nutzen. Darüber hinausgehende Rechte, insbesondere an der Vertragssoftware oder der Betriebssoftware erhält der Kunde nicht.
- Dem Kunden ist es nicht gestattet, die Vertragssoftware oder Teile davon zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, vor allem nicht zu vermieten oder zu verleihen mit Ausnahme der Ermöglichung des Nutzungszugangs für den eigenen autorisierten Teilnehmerkreis.
- Der Kunde ist verpflichtet die Vertragssoftware bzw. den Zugang zur Vertragssoftware durch geeignete Maßnahmen, wie einen Passwortschutz, vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte zu sichern.
- Der Kunde ist zur Sicherung seines an uns übermittelten Datenbestandes verpflichtet.
- Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er die entsprechend notwendige Hardware- und Softwareumgebung einrichtet.
§ 5 Vertragswidrige Nutzung der Vertragssoftware
- Wir sind, unbeschadet des Rechts zur fristlosen Kündigung des abgeschlossenen Vertragesgem. § 15 dieser AGB berechtigt, bei rechtswidrigem Verstoß des Kunden gegen die in § 4 eingeräumten Nutzungsrechte den Zugang auf die Vertragssoftware und zu deren Daten sofort zu sperren. Der Zugang wird erst dann wiederhergestellt, wenn der Verstoß dauerhaft beseitigt bzw. die Wiederholungsgefahr durch die Abgabe einer angemessenen strafbewehrten Unterlassungserklärung uns gegenüber sichergestellt ist.
- Die Geltendmachung weitergehender Schadenersatzansprüche bleibt uns vorbehalten.
§ 6 Allgemeine Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, alle Daten, die wir benötigen, vollständig und in einer Form bereitzustellen, die für die reibungslose Durchführung der Dienstleistungen erforderlich ist.
§ 7 Subunternehmer
- Sofern wir uns zur Erfüllung der gem. den Leistungsscheinen vereinbarten Leistungen nachbeauftragter Dritter (Subunternehmer) bedienen, sind wir verpflichtet, nur solche vertraglichen Unterauftragsverhältnisse abzuschließen, die im Einklang mit den Vorgaben dieser AGB, den Leistungsscheinen und gegebenenfalls einer für die vereinbarten Leistungen abgeschlossenen Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung stehen.
§ 8 Vergütung und Auslagenerstattung
- Für die Durchführung unserer Dienstleistungen erhalten wir Vergütungen, die in den jeweiligen Leistungsscheinen geregelt sind.
- Darüber hinaus erstattet uns der Kunde die von uns im Zusammenhang mit der Leistungserbringung verauslagten Kosten gem. den jeweiligen Leistungsscheinen.
- Wünscht der Kunde zur Erbringung der Dienstleistungen (einschließlich der Angaben zu ESG) bzw. der Rechnungstellung die Nutzung seiner eigenen IT-Infrastruktur/eigener Portale, stellt er uns diese kostenlos zur Verfügung.
- Externe Gebühren, wie amtl. Gebühren etc, geben wir jeweils 1:1 an den Kunden weiter.
§ 9 Preisanpassungen
- Wir können Preisanpassungen verlangen, wenn sich die auf den Angaben des Kunden beruhenden und in den jeweiligen Produkt-Leistungsscheinen oder unserem Angebot dokumentierten Kalkulationsgrundlagen, wie z.B. Volumina, über einen Zeitraum von 6 Monaten signifikant (mindestens um 20 %) verändern, z.B. um 20% oder mehr verringerte Volumina, was wir nachzuweisen haben. Stimmt der Kunde den von uns entsprechend mitgeteilten, angemessenen Preisänderungen nicht zu, sind wir berechtigt, den entsprechenden Produkt-Leistungsschein mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende zu kündigen, sofern der Produkt-Leistungsschein keine gegenteiligen Regelungen enthält. Bis zum Zeitpunkt der Beendigung des Produkt-Leistungsscheins gelten die vereinbarten Preise fort.
Umgekehrt ist der Kunde berechtigt, eine Preisanpassung zu seinen Gunsten zu verlangen, wenn sich die auf den Angaben des Kunden beruhenden und in den jeweiligen Produkt-Leistungsscheinen oder unserem Angebot dokumentierten Kalkulationsgrundlagen, wie z.B. Volumina, über einen Zeitraum von 6 Monaten signifikant (mindestens um 20 %) zu seinen Gunsten verändern, z.B. um 20% oder mehr erhöhte Volumina, was der Kunde nachzuweisen hat. Stimmen wir den geforderten, angemessenen Preisänderungen nicht zu, ist der Kunde berechtigt, den entsprechenden Produkt-Leistungsschein mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende zu kündigen, sofern der Produkt-Leistungsschein keine gegenteiligen Regelungen enthält. Bis zum Zeitpunkt der Beendigung des Produkt-Leistungsscheins gelten die vereinbarten Preise fort - Sollten sich wesentliche Komponenten ändern, die Bestandteil unseres Angebots sind, unserem Einflussbereich entzogen sind und nicht vorhersehbar waren, wie gesetzliche Änderungen oder behördliche Vorgaben und sollten diese Änderungen zu einer Änderung/Erhöhung des Bearbeitungsaufwands führen, sind wir berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen, soweit die Änderungen und der entsprechend erhöhte Bearbeitungsaufwand von uns nachgewiesen werden und der erhöhte Bearbeitungsaufwand mindestens einen Umfang von 50 % Mehraufwand im Verhältnis zu dem bei unserer Kalkulation zugrunde gelegten Bearbeitungsaufwand beträgt. Im Falle einer Preisänderung nach Maßgabe dieser Bestimmung steht dem Kunden das Recht zur Kündigung des betroffenen Produkt-Leistungsscheins mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende zu. Dieses Recht muss seitens des Kunden spätestens einen Monat nach Mitteilung der Preisanpassung ausgeübt werden. Bis zum Zeitpunkt der Beendigung des Produkt- Leistungsscheins gelten die vereinbarten Preise fort.
Umgekehrt ist der Kunde berechtigt, eine Preisreduzierung zu seinen Gunsten zu verlangen, wenn gesetzliche Änderungen oder behördliche Vorgaben zu einer Änderung/Verringerung des Bearbeitungsaufwands um mindestens 50 % führen und der entsprechend verringerte Bearbeitungsaufwand von dem Kunden nachgewiesen wird. Besteht der Kunde auf einer Preisanpassung nach dieser Bestimmung, sind wir berechtigt, den betroffenen Produkt-Leistungsschein mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende zu kündigen. Bis zum Zeitpunkt der Beendigung des Produkt- Leistungsscheins gelten die vereinbarten Preise fort.
§ 10 Zahlungsbedingungen
Die Rechnungsstellung durch uns erfolgt wöchentlich, spätestens monatlich. Die Rechnungen sind zur sofortigen Zahlung fällig. Der Rechnungsversand erfolgt an den Kunden unter der vom Kunden mitgeteilten Adresse oder an einen von dem Kunden benannten Dritten. Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Leistungen bleiben die Gegenrechte des Kunden unberührt.
§ 11 Haftung
- Sofern die einzelnen Leistungsscheine nichts anderes vorsehen gilt folgendes: Wir haften unbeschränkt
- bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
- für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit,
- nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie
- im Umfang einer von uns übernommenen Garantie. Die Produktbeschreibungen in den Leistungsscheinen sowie Beschreibungen auf unserer Website oder in Werbematerialien, wie Broschüren, Folien, Workshops etc. stellen keine solchen Garantien dar.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist unsere Haftung der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäftes vorhersehbar und typisch ist. Wesentlich ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut.
- Eine weitergehende Haftung durch uns besteht nicht.
- Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und Organe.
- Kommt der Kunde seinen in den jeweiligen Leistungsscheinen oder diesen AGB niedergelegten Mitwirkungspflichten, insbesondere der zur vollständigen Datenbereitstellung nicht oder nicht in vollem Umfang nach, so schließt dies unsere Haftung für darauf zurückzuführende Verspätungen und Schäden aus.
- Kommt der Kunde seiner Pflicht zur Sicherung seines an uns übermittelten Datenbestandes nicht nach, so ist unsere Haftung nur auf solche Schäden begrenzt, die auch bei einem ordnungsgemäßen Backup durch den Kunden entstanden wären.
- Wird dem Kunden Software von uns zur Nutzung über eine Datenfernverbindung überlassen, so wird die verschuldensunabhängige Schadensersatzhaftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss (Abschluss des entsprechenden Leitungsscheins) vorhanden waren, ausgeschlossen.
§ 12 Verpflichtung zur Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften und Integrität
- Wir setzten an unsere Mitarbeiter sehr hohe Maßstäbe in der Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften und der Integrität der Geschäftspraktiken. Wir versichern, dass wir
- (a) alle Gesetze und Vorschriften in Bezug auf Mindestlöhne, Arbeitszeiten oder Überstunden für Mitarbeiter einhalten,
- (b) keine Mitarbeiter beschäftigen, die nicht das jeweils vorgeschriebene Mindestalter aufweisen,
- (c) unseren Mitarbeitern einen sicheren und gesunden Arbeitsplatz zur Verfügung stellen,
- (d) alle Gesetze und Vorschriften zum Schutz der Umwelt beachten und das Umfeld vor Ort nicht negativ beeinflussen,
- (e) eine Unternehmenspolitik aufrechterhalten und durchsetzen, welche die Einhaltung ethischer Geschäftspraktiken verlangt,
- (f) das geistige Eigentum Anderer achten,
- Wir erwarten von unseren Kunden, dass sie ähnliche Standards einhalten.
§ 13 Verschwiegenheitspflicht
- Der Kunde und wir verpflichten uns gegenseitig zu Stillschweigen gegenüber Dritten über Daten, die aus unserer Zusammenarbeit herrühren, insbesondere auch über die Art der getroffenen Abrechnungsmodalitäten.
- Wir verpflichten uns zu Stillschweigen gegenüber Dritten über Fakten, Daten, Informationen und Zielsetzungen, die aus dem uns vom Kunden erteilten Auftrag herrühren. Wir verpflichten uns insbesondere, über Existenz, Art und Umfang geschäftlicher Beziehungen des Kunden zu dessen Kunden sowie über deren persönliche und / oder finanzielle Verhältnisse Dritten gegenüber absolutes Stillschweigen zu bewahren.
- Vorstehende Pflichten gemäß (1) und (2) bleiben auch nach Beendigung dieser Vereinbarung wirksam, sofern die entsprechenden Informationen nicht ohne Zutun der jeweils verpflichteten Partei öffentlich geworden sind.
- Gegebenenfalls wird für die konkret durchzuführende Dienstleistung eine Geheimhaltungsvereinbarung abgeschlossen. Deren Regelungen gehen sodann im Falle von Diskrepanzen vor.
§ 14 Rangfolge
- Bei Diskrepanzen zwischen diesen AGB und jeweiligen Leistungsscheinen nebst Anlagen, die Bestandteil des Vertrages sind, gilt folgende Rangfolge:
- Produkt-Leistungsscheine
- Versand-Leistungsschein
- Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung nebst Anlagen
- Leistungsschein IT Service-Levels
- Geheimhaltungsvereinbarung
- Diese AGB
§ 15 Laufzeit und Kündigung
- Der Vertrag mit dem Kunden über den von uns jeweils angebotenen Vertragsgegenstand kommt durch die Übermittlung der unterschriebenen Annahme unseres Angebotes auf dem Postweg, oder per e-Mail zustande. Er wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und bleibt in Kraft bis zur Beendigung oder Kündigung des letzten dem angenommenen Angebot beigefügten Produkt-Leistungsscheins.
- Die ordentlichen Kündigungsfristen der einzelnen Produkt-Leistungsscheine werden in diesen selbst geregelt.
- Das Recht zur Kündigung einzelner Produkt-Leistungsscheine bzw. des Vertrages unter Einschluss sämtlicher dem angenommenen Angebot beigefügter Produkt-Leistungsscheine/Leistungsscheine inclusive zugehöriger Anlagen aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Parteien sind sich einig, dass ein wichtiger Grund insbesondere dann vorliegt,
- (a) wenn eine Partei wesentliche Pflichten aus den Produkt-Leistungsscheinen nebst zugehöriger Anlagen/Leistungsscheinen oder diesen AGB verletzt und diese Pflichtverletzung trotz zweimaliger Abmahnung der anderen Partei innerhalb eines Zeitraums von 60 Tagen nach Erhalt der ersten Abmahnung nicht unterlässt,
Betrifft die Pflichtverletzung hierbei nur einzelne Produkt-Leistungsscheine nebst zugehöriger Anlagen/ Leistungsscheinen, so ist ausschließlich die Kündigung dieser einzelnen Produkt-Leistungsscheine zulässig. Der Vertrag bleibt im Zusammenhang mit den verbleibenden Produkt-Leistungsscheinen nebst Anlagen bestehen.
Werden wesentliche Pflichten dieser AGB verletzt, so umfasst eine berechtigte außerordentliche Kündigung des Vertrages sämtliche Produkt-Leistungsscheine. - (b) wenn die jeweils andere Partei in so ernsthafte Zahlungsschwierigkeiten gerät, dass innerhalb der nächsten Wochen mit einem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu rechnen ist, Eine solche berechtigte Kündigung umfasst den Vertrag, einschließlich sämtlicher Produkt-Leistungsscheine.
- (c) wenn über das Vermögen der jeweils anderen Partei ein Verfahren zur Schuldenregelung eröffnet wird (z. B. Vergleich, Insolvenzverfahren) oder wenn diese Partei in Liquidation tritt. Eine solche berechtigte Kündigung umfasst den Vertrag, einschließlich sämtlicher Produkt-Leistungsscheine.
- (d) wenn sich bei einer Partei die Beteiligungs- oder Geschäftsleitungsverhältnisse verändern und davon eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Belange der anderen Partei zu besorgen ist. In jedem Fall wird eine Partei die jeweils andere Partei von beabsichtigten Änderungen in den Beteiligungs- oder Geschäftsleitungsverhältnissen frühzeitig unterrichten. Eine solche berechtigte Kündigung umfasst den Vertrag einschließlich sämtlicher Produkt-Leistungsscheine.
- (e) wenn für eine Partei die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unter keinen Umständen vertretbar ist, insbesondere bei einer nachhaltigen Zerstörung der Vertrauensbasis. Eine solche berechtigte Kündigung umfasst den Vertrag einschließlich sämtlicher Produkt-Leistungsscheine
- (a) wenn eine Partei wesentliche Pflichten aus den Produkt-Leistungsscheinen nebst zugehöriger Anlagen/Leistungsscheinen oder diesen AGB verletzt und diese Pflichtverletzung trotz zweimaliger Abmahnung der anderen Partei innerhalb eines Zeitraums von 60 Tagen nach Erhalt der ersten Abmahnung nicht unterlässt,
- Die Kündigung des Vertrags oder seiner Leistungsscheine, gleich aus welchem Grund, hat in jedem Fall schriftlich in einem Dokument, (nicht fax oder email) mit eigenhändiger Unterschrift oder elektronischer (auch nicht qualifizierter) Signatur zu erfolgen. Für die Wirksamkeit der Kündigung ist der rechtzeitige Zugang bei der jeweils anderen Vertragspartei maßgeblich.
§ 16 Höhere Gewalt
- Sowohl wir als auch der Kunde sind von der Verpflichtung zur Leistung aus diesem Vertrag befreit, wenn und soweit die Nichterfüllung von Leistungen auf das Eintreten von Umständen höherer Gewalt nach Vertragsabschluss zurückzuführen ist.
- Als Umstände höherer Gewalt gelten zum Beispiel Krieg, Streiks, Unruhen, Enteignungen, kardinale Rechtsänderungen, Sturm Überschwemmungen und sonstige Naturkatastrophen sowie auch Katastrophen im Gesundheitssektor/Pandemien, die die Leistungserbringung aufgrund staatlicher Maßnahmen unmöglich machen sowie sonstige von uns nicht zu vertretende Umstände. (Insbesondere Wassereinbrüche, Stromausfälle und Unterbrechungen oder Zerstörung datenführender Leitungen)
- Jede Partei hat die jeweils andere Partei über den Eintritt eines Falles von höherer Gewalt unverzüglich und in Textform in Kenntnis zu setzen. Eine automatische Vertragsauflösung oder gegebenenfalls eine Auflösung nur eines betroffenen Produkt-Leistungsscheins ist damit nicht verbunden. Die Parteien werden ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anpassen. Ist der Umstand höherer Gewalt nicht innerhalb einer angemessenen Frist von längstens 3 Monaten zu beseitigen, werden die Parteien unter Berücksichtigung der konkreten Umstände und deren Auswirkungen auf die Vertragsdurchführung einvernehmlich eine Entscheidung über das weitere Vorgehen treffen (z. B. Fristverlängerung, ganz oder teilweise Beendigung). Kommt eine solche Einigung nicht innerhalb einer Frist von längstens 1 Monat zustande, so ist jede Partei berechtigt, den jeweiligen Produkt-Leistungsschein, oder, sofern der Vertrag insgesamt betroffen ist, den Vertrag zu kündigen
§ 17 Rechtswahl und Gerichtsstand
- Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis zwischen uns und dem Kunden unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten sind die für unseren Geschäftssitz in Walluf, Deutschland, zuständigen Gerichte ausschließlich zuständig.