BLICK Ausgabe 1/2023

6 TITELTHEMA Es ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg in die Digitalisierung der Fuhrpark- und Mobilitätsbranche – die internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz). Nachdem das Projekt bereits 2013 – also vor zehn Jahren – startete, gibt es nun insgesamt vier Stufen, in denen die i-Kfz ausgerollt wurde. Stufe eins der i-Kfz gilt bereits seit 2015 und ermöglichte es, Anträge zur Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen online zu stellen. Zum 1. Oktober 2017 trat Stufe zwei in Kraft, die die Wiederzulassung von Fahrzeugen auf denselben Halter im selben Zulassungsbezirk und mit dem bei der Außerbetriebsetzung reservierten Kennzeichen per Antrag im Internet möglich machte. Stufe drei, die am 1. Oktober 2019 in Kraft trat, erlaubte es darüber hinaus, auch die Neuzulassung, die Umschreibung und alle Varianten der Wiederzulassung online zu tätigen. Für die Stufen eins bis drei galt allerdings, dass sämtliche Vorgänge ausschließlich Privatpersonen vorbehalten waren. Unternehmen profitieren Mit Wirkung zum 1. September 2023 ist nun Stufe vier in Kraft getreten, die nicht nur Privatpersonen in den Blick nimmt. Für die Fuhrpark- und Mobilitätsbranche bedeutet das nun, dass juristische Personen erstmals Fahrzeuge digital zulassen können. Die Einführung der neuen Stufe soll die Fahrzeugzulassung einfacher, bequemer und effizienter machen und gleichzeitig Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und die öffentliche Verwaltung entlasten. Durch die Digitalisierung der Zulassung können Fahrten zur Zulassungsbehörde vermieden werden, was sich positiv auf den Geldbeutel, die Zeit und die Umwelt auswirkt. Für Gruppen wie Kfz-Versicherer, Autohäuser oder Zulassungsdienstleister, die viele Zulassungen tätigen, gibt es eine Großkundenschnittstelle beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg. Damit soll die Zulassung nicht nur einfacher sein, die Gebühren für die digitale Abwicklung der Fahrzeugzulassung sollen auch deutlich kostengünstiger werden. Auch wenn sich augenscheinlich viele Vorteile durch die i-Kfz ergeben, wird es in Zukunft noch zu einigen Problemen kommen. Der VMF fürchtet, dass theoretisch gut angelegte Prozesse in der Praxis erstmal nicht rund laufen werden. Denn die Umsetzung liegt bei den Bundesländern und den dortigen Kommunalverwaltungen, weshalb nicht garantiert ist, dass die Online-Zulassung für Unternehmen auch seit dem 1. September 2023 überall möglich ist. Es bleibt abzuwarten, wie einfach sich das System in der praktischen Umsetzung handhaben lässt und wie es um das Thema Datenschutz steht. Wir hoffen auf wenige technische Schwierigkeiten, auf zuverlässige Verfügbarkeit und geringe Ausfallzeiten und drücken dazu die Daumen, denn die Digitalisierung in diesem Segment wird viel Zeit und Geld sparen. Um die Fahrzeugzulassung zu erleichtern und weiter zu digitalisieren, greift seit dem 1. September 2023 Stufe 4 der internetbasierten Fahrzeugzulassung. Seitdem ist nicht nur die Nutzung des Fahrzeugs unmittelbar nach der digitalen Zulassung möglich. Erstmals können auch juristische Personen wie Unternehmen oder Autohäuser Fahrzeuge digital zulassen. i-Kfz für den Fuhrpark Ein Überblick Über den VMF Der Verband markenunabhängiger Mobilitäts- und Fuhrparkmanagementgesellschaften ist seit 25 Jahren Rat- und Impulsgeber im Mobilitätsmarkt – heute und in Zukunft. Seit 1998 vereint er durch die Mitglieds- firmen eine langjährige neutrale Erfahrung im Full- Service-Leasing und Fuhrparkmanagement und hat neue Qualitätsstandards gesetzt. Die Mitglieder sind herstellerunabhängige Anbieter von Autoleasing sowie Mobilitäts- und Fuhrparkmanagement-Dienst- leistungen wie zum Beispiel Autovermietungen. Die Premiumpartner profitieren als Geschäftspartner branchennaher Service-Unternehmen vor allem durch das starke Business-Netzwerk des Verbands. Frank Hägele, Vorsitzender des VMF Verband markenunabhängiger Mobilitäts- und Fuhrparkmanagementgesellschaften e.V.

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