16 FOKUS MANUFACTURER Digitale Pflichtarbeit Muss man nicht selbst machen Mit dem CoC (Certificate of Conformity) weisen Hersteller nach, dass ein Fahrzeug über eine EU-Typengenehmigung verfügt. Seit 2011 plant das KBA, einen fahrzeugindividuellen technischen Datensatz in Form einer digitalen Übereinstimmungsbescheinigung für die Fahrzeugzulassung in Deutschland einzuführen. Von 2015 bis 2017 entwickelte es eine Anwendung, die es Fahrzeugherstellern ermöglicht, Datensätze an die Bundesbehörde zu übermitteln, und den Zulassungsstellen, diese abzurufen. Ein wesentlicher und zentraler Aspekt war es, den mit anderen EU-Mitgliedstaaten gemeinsam entwickelten fahrzeugindividuellen IVI(Initial Vehicle Information)-CoCDatensatz für die Fahrzeugzulassung in Deutschland zu nutzen und die beim KBA vorliegenden Datensätze auch anderen EU-Mitgliedstaaten zugänglich zu machen. Stand es den Fahrzeugherstellern anfangs frei, die Datensätze ans KBA weiterzugeben, sind sie mittlerweile dazu verpflichtet. Der Grund: Für die Online-Zulassung müssen die technischen Fahrzeugdaten digital abrufbar sein. Liefert der Hersteller die IVI-COC-Daten nicht ans KBA, kann das Fahrzeug nicht online zugelassen werden, wie dem Bürger während des Vorgangs per Fehlermeldung unmissverständlich klargemacht wird. Eric Wirtz, Director Manufacturer bei PS Team: „Auch wenn kaum jemand Der Weg zu belastbaren E-Government-Prozessen ist steinig (siehe Titelthema ab Seite 4) und mit vielen behördlichen Anforderungen verbunden, wie beispielsweise der Übermittlung der CoC(Certificate of Conformity)-Daten ans KBA. Diese belasten Fahrzeughersteller mit ressourcenintensiven IT-Projekten, die zusätzlich zum Tagesgeschäft und zu strategischen zukunftssichernden Projekten gestemmt werden müssen – ein typischer Fall für PS Team. Springen oder wegräumen lassen? Nicht um jede Hürde muss sich die hausinterne IT kümmern. So unterstützen wir Kunden etwa mit kundenindividuellen Verfahren bei der digitalen Lieferung der IVI-COC-Daten ans KBA.
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