10 HINTERGRUND Unter einem „schwarzen Schwan“ versteht man im Risikomanagement vollkommen unvorhersehbare Ereignisse wie beispielsweise die Corona-Pandemie. Unternehmen treffen diese Ereignisse unvorbereitet, da niemand in der Organisation sie sich ausmalen kann. Am Horizont zieht nun ein Artgenosse auf: der „grüne Schwan“. Gemeint sind Nachhaltigkeits- oder ESG-Risiken aus den Bereichen Umwelt (E – Environmental), Soziales (S – Social) oder Unternehmensführung (G – Governance). Sie sind kaum zu kalkulieren, da vieles noch ungeklärt ist und zahlreiche Daten fehlen. Generell lassen sie sich in physische und transitorische Risiken unterteilen. Physische Risiken sind klimabezogen, geologisch oder ökosystemisch wie etwa Extremwetterereignisse oder das Artensterben. Transitorische Risiken beziehen sich auf die Wirtschaft und Gesellschaft, können also beispielsweise durch neue Gesetze, technologische Innovationen oder Stimmungsumschwünge generiert werden. Bewertet werden die Risiken nach ESG-Kriterien, wobei Banken und Leasinggesellschaften sich im ersten Schritt Gleichung mit Unbekannten Wie Finanzierer ESG-Ziele umsetzen Alternativlos und politisch gewollt: Banken und Leasinggesellschaften müssen ESG-Ziele umsetzen, die einzelnen Schritte nach bestimmten Kriterien ermitteln und Vorgaben reporten. Um sich auf die Berichtspflichten ab 2025 vorzubereiten, gilt es, entsprechende Schritte jetzt in die Wege zu leiten. primär mit den Umweltrisiken befassen. Diese sind mit herkömmlichen Methoden nur schwer greifbar. Die Institute sind daher gefordert, sich im Rahmen eines gut struktu- rierten Veränderungsmanagements an die neuen Anforderungen anzupassen. Die EU veröffentlichte 2018 einen Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums, um Kapitalflüsse auf nachhaltige Investitionen umzulenken, Nachhaltigkeit im Risikomanagement fest zu verankern und die Transparenz in der Finanzwirtschaft zu erhöhen. Als ein effektives Instrument dient die verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung, die allerdings in der Praxis mit erheblichem Umsetzungsaufwand verbunden ist. Bauchschmerzen bereiten der Branche die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die dazu ergänzenden Berichtsstandards der European Financial Reporting Advisory Group (ESRS). Dr. Claudia Conen weist darauf hin, dass wegen der vorgegebenen Bilanzsummen- und Umsatzgrenzen auch kleine Institute schnell berichtspflichtig werden können (lesen Sie dazu das Interview auf Seite 8
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